Die SEC hat die Tokenisierung von Fonds genehmigt, und Cathie Wood plant, ARK-Fondsanteile auf die Blockchain zu verlagern

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Autor: Jae, Tapbit-News

Am 8. September enthüllte Andy, Gründer von The Rollup, dass ein großer Fonds grünes Licht der SEC für die Tokenisierung seiner Anteile und deren Einbringung in die Blockchain erhalten hat.

Zufälligerweise zeigen die jüngsten regulatorischen Dokumente der SEC, dass ARK eine Änderung ihrer Ausnahmegenehmigung beantragt hat. Bei Genehmigung würde ARK die erste große US-Vermögensverwaltungseinrichtung sein, die tokenisierte Wertpapiere auf Grundlage einer einzelfallbezogenen Ausnahme einführt.

Dieser Schritt spiegelt die subtile Weiterentwicklung der Digital-Asset-Regulierung in den USA wider: Der universelle Rahmen der SEC für eine „Innovationsausnahme“ bei tokenisierten Wertpapieren ist noch nicht geboren, während gleichzeitig führenden Institutionen Raum für Pilotprojekte mittels einzelfallbezogener Ausnahmen bleibt. Bisher emittierten Vermögensverwaltungsinstitute im RWA-Bereich vorwiegend tokenisierte Vermögenswerte; nun beginnen sie, ihre verwalteten Fondsanteile direkt in registrierbare und handelbare, tokenisierte Wertpapiere auf der Blockchain umzuwandeln.

Die Integration traditioneller Kapitalmärkte mit On-Chain-Märkten nähert sich einem neuen kritischen Punkt.

ARK beantragt einzelfallbezogene Ausnahme zur Verlagerung von Fondsanteilen in die Blockchain

Dieser Markttrend hat durchaus Fundament: Laut einem offiziellen SEC-Dokument vom 24. August haben der ARK Venture Fund und ARK Investment Management formell die Änderung ihrer bisherigen Ausnahmegenehmigung beantragt.

Bereits letztes Jahr erhielt ARK entsprechende Ausnahmen der SEC, die eine mehrklassige Fondsanteilsstruktur zulassen; damals war jedoch weder die Notierung an Börsen noch die Schaffung eines Sekundärhandelsmarktes vorgesehen.

Der Hauptfortschritt dieses Antrags besteht in der Einführung zweier neuer Anteilklassen: einer „Exchange-Klasse“, die an nationalen Wertpapierbörsen notiert werden kann, sowie einer „Tokenisierten Klasse“, die den Eigentumsnachweis mittels Distributed-Ledger-Technologie (DLT) dokumentiert – dies ist ein zentraler Fokus des Antrags.

Gemäß dem Antragsdokument können tokenisierte Anteile über regulierte alternative Handelssysteme (ATS) gehandelt sowie über andere Kursmechanismen zirkulieren, was Peer-to-Peer-Übertragungen zwischen konformen Wallets ermöglicht.

Voraussetzung für die freie Zirkulation ist jedoch strikte Compliance: Der Fonds und sein Übertragungsagent müssen KYC/AML-Prüfungen (Know Your Customer/Anti-Money Laundering) für Wallets mit tokenisierten Anteilen durchführen; nur auf einer Whitelist zugelassene Wallets dürfen diese Vermögenswerte halten.

Tatsächlich schafft dieses Konzept einen „regulierten On-Chain-Wertpapiermarkt“: Rechte aus traditionellen Fonds, Übertragungsregistrierung und Compliance-Prüfung werden mit dem Kontensystem und den Abrechnungsfunktionen der Blockchain integriert.

Es ist klarzustellen, dass tokenisierte Anteile im Kern weiterhin traditionelle Fondsanteile sind und unter die Kategorie Wertpapiere fallen. Die Blockchain dient primär als Infrastruktur für die Erfassung und Übertragung des Eigentums. Die SEC betonte bereits: Die Tokenisierung ändert selbst nicht die rechtlichen Eigenschaften von Wertpapieren.

Theoretisch könnten diese On-Chain-Fondsanteile zukünftig mit Stablecoins, Leihprotokollen und anderen On-Chain-Finanzprodukten kombiniert werden – Finanzkonstrukte, die auf traditionellen Märkten kaum realisierbar wären.

Risiken bestehen jedoch: Traditionelle Fonds erfolgen täglich nach Nettoinventarwert (NAV) zurückgekauft, während tokenisierte Anteile im Sekundärmarkt vom NAV des Fonds abweichen können. ARK betont im Antragsdokument, dass Transaktionspreise an Börsen, ATS oder im Peer-to-Peer-Handel vom NAV des Fonds abweichen können.

Es ist wichtig zu betonen, dass ARKs Antrag auf einzelfallbezogene Ausnahme noch in der regulatorischen Prüfung ist und nicht mit dem universellen Innovationsausnahmeregelwerk identisch ist, das die SEC derzeit plant. SEC-Dokumente weisen darauf hin, dass Interessenten bis zum 18. September eine Anhörung beantragen können. Führt die SEC keine Anhörung durch, verkündet sie typischerweise kurz danach das Ergebnis oder die nächsten Schritte.

Von Investitionen in Tokenisierungs-Dienstleister bis hin zu ARKs konkreten Schritten

Falls der Antrag genehmigt wird und ARK den Weg erfolgreich ebnet, erhält die gesamte traditionelle Asset-Management-Branche eine standardisierte Referenzroute.

Der ARK Venture Fund ist ein Intervallfonds unter Leitung von Cathie Wood, gegründet 2022. Er verfolgt das Ziel der „Demokratisierung des Risikokapitals“ mit einer Mindestinvestitionsschwelle von nur 500 US-Dollar für Privatanleger und fokussiert sich auf weltweit führende nicht börsennotierte Technologie-Unicorns wie OpenAI, Anthropic, Figure AI, den Chip-Startup Tenstorrent sowie SpaceX vor dessen Börsengang.

Doch durch die traditionelle Intervallfonds-Struktur können Anleger nicht täglich frei übertragen oder aussteigen, sondern müssen sich auf das feste vierteljährliche Rückkaufsquotum von 5 % verlassen – was zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen dem Realisierungszyklus der Vermögenswerte und der hohen Umschlagrate technologieorientierter Aktien führt. ARKs Antrag zielt möglicherweise genau auf diesen Schmerzpunkt ab.

Noch wichtiger: ARK ist seit Langem tief in der Tokenisierungsinfrastruktur engagiert. Letztes Jahr investierte der ARK Venture Fund rund 10 Mio. US-Dollar in die RWA-Infrastrukturplattform Securitize, die derzeit Tokenisierungsdienstleistungen für führende Asset-Manager wie BlackRock, Apollo und Hamilton Lane bereitstellt.

Von Investitionen in Tokenisierungs-Dienstleister bis zum Antrag auf Tokenisierung von Fondsanteilen – ARKs Schritte bilden eine konsistente Ausweitung der Wertschöpfungskette: vom Aufbau der On-Chain-Infrastruktur bis hin zur eigenen Produkt-Pilotierung.

Genau deshalb hat ARKs Antrag Aufmerksamkeit erregt: Er signalisiert, dass die Teilnahme traditioneller Asset-Manager an On-Chain-Aktivitäten von Phase 1.0 („Ausgabe von On-Chain-Vermögenswerten“) zu Phase 2.0 („On-Chain-Stellung von Fondsanteilen“) übergeht. Bisher konzentrierte sich der Einstieg in Krypto primär auf tokenisierte Vermögenswerte; künftig können verwaltete Fonds selbst in handelbare, kombinierbare On-Chain-Vermögenswerte umgewandelt werden.

Die drei Phasen der On-Chain-Transformation im Asset Management: Die eigentliche Zäsur steht noch bevor

Seit Jahresbeginn betonte SEC-Vorsitzender Paul Atkins wiederholt die Notwendigkeit eines geeigneteren regulatorischen Rahmens für Blockchain-Transaktionen.

Im März erwähnte er, die SEC erwäge eine Innovationsausnahmeregelung, um begrenzten Handel bestimmter tokenisierter Wertpapiere zu fördern – mit klaren zeitlichen und sachlichen Beschränkungen, um praktische Erfahrungen zu sammeln, bevor langfristige Regeln festgelegt werden. Im April erklärte er zudem, die Innovationsausnahmeregelung stehe kurz vor der Einführung.

Dieser Prozess hat sich jedoch nicht wie vom Markt erwartet realisiert: Die ursprünglich für die Bekanntgabe geplanten Regelungen wurden verschoben, nachdem die SEC die für den 14. August angesetzte Sitzung absagte.

Brett Redfearn, CEO von Securitize, wies darauf hin, dass eine wesentliche Verzögerungsursache regulatorische Bedenken seien, wonach die Regelung möglicherweise den Fortschritt des parlamentarischen „Clarity Act“ beeinträchtigen könnte. Die Innovationsausnahmeregelung wird wahrscheinlich erst nach Vorankommen der Gesetzgebung umgesetzt – möglicherweise Anfang Oktober.

Langfristig betrachtet vollzieht die US-amerikanische traditionelle Asset-Management-Branche ihre On-Chain-Transformation in „drei Phasen“.

Phase 1 ist die Produktvalidierung: Tokenisierte Fondsprodukte wie BlackRocks BUIDL und Franklin Templetons BENJI haben bewiesen, dass Fondsprodukte unter dem aktuellen Wertpapieraufsichtsrahmen tokenisiert werden können – On-Chain-Anteile besitzen damit rechtliche Grundlage und praktische Umsetzbarkeit.

Phase 2 ist die Fallstudien-Pilotphase: ARKs Antrag stellt die jüngste Entwicklung dar. Die SEC ermöglicht Asset-Managern wie ARK mittels Einzelfallausnahmen die Erprobung breiterer On-Chain-Anteilshandelsmodelle – etwa zum Sekundärmarkt-Handel, Peer-to-Peer-Übertragungen und Compliance-Grenzen – und sammelt so Erfahrungen für allgemeingültige Regeln.

Phase 3 ist die Rahmenimplementierungsphase: Falls die Innovationsausnahmeregelung zukünftig offiziell eingeführt wird, könnten innerhalb definierter Grenzen weitere tokenisierte Wertpapiere auf den On-Chain-Markt gelangen – und führende Asset-Manager wie Fidelity, WisdomTree und BlackRock würden vermutlich folgen und ihre Produktlinien tokenisierter Fonds ausbauen.

Natürlich birgt jede Phase Unsicherheiten: ob ARKs Antrag genehmigt wird, ob die parlamentarische Gesetzgebung vorankommt und wann die Innovationsausnahmeregelung tatsächlich umgesetzt wird.

Trends zeichnen sich allmählich ab: Nachdem Vermögenswerte on-chain gehen, folgen die Anteile. Die eigentliche Zäsur für die Branche dürfte erst dann eintreten, wenn auch die „Anteile on-chain gehen“.