ChainCatcher News: Laut Marktquellen hat die litauische Zentralbank (Lietuvos Bankas) bekannt gegeben, dass nach der Umsetzung der EU-MiCA in nationales Recht alle Kryptodienstleister bis zum 31. Dezember Lizenzanträge einreichen müssen. Die Erbringung entsprechender Dienstleistungen ohne Lizenz ab dem 1. Januar ist illegal.
Zu den Regulierungsmaßnahmen zählen Geldstrafen, Webseitensperrungen und in schweren Fällen strafrechtliche Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren. Die Zentralbank verlangt von Anbietern, die nicht weitermachen, ihre Kunden umgehend zu informieren sowie die Rückgabe und Übertragung von Vermögenswerten abzuschließen. Es wurde bekannt, dass von etwa 370 registrierten Institutionen nur rund 30 einen Antrag gestellt haben, wobei etwa 120 tatsächlich aktiv sind. Litauen strebt an, als ‚Eingangstor‘ für den MiCA-Markteintritt zu dienen.
