Deutschland plant steuerfreie Kryptogewinne mit neuer 25-%-Abgabe
Deutschland plant ab 2028 eine pauschale Steuer von 25 % auf Kryptogewinne – möglicherweise endet damit die langjährige Befreiung für Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte, die länger als ein Jahr gehalten werden.
Zusammenfassung
Deutschland will Kryptogewinne ab 2028 mit einem einheitlichen Satz von 25 % besteuern und damit das derzeitige System ersetzen, das Vermögenswerte mit Haltefrist über einem Jahr befreit.
Die geplanten Regelungen würden für nach dem 1. Januar 2027 erworbene Kryptoaktiva gelten; die steuerliche Behandlung bereits vorher gekaufter Bestände ist noch offen.
Das Finanzministerium erwartet durch die Maßnahme zusätzliche Steuereinnahmen von rund 350 Mio. €.
Kryptogewinne könnten künftig mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnet werden, sobald digitale Vermögenswerte in das Kapitalertragsteuersystem einbezogen sind.
Der Spiegel berichtete, dass das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, der Kryptogewinne der Abgeltungsteuer unterwirft – also dem gleichen einheitlichen Satz von 25 % wie Aktiengewinne und andere Kapitalerträge.
Die geplanten Regelungen sollen für nach dem 1. Januar 2027 erworbene Kryptoaktiva gelten; die Steuer tritt ab 2028 in Kraft. Der Entwurf sei laut Bericht bereits zur Abstimmung an andere Bundesministerien übermittelt worden.
Ein Freibetrag soll weiterhin gelten. Derzeit beträgt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte 1.000 €.
Deutschlands Kryptosteuer hebt die Ein-Jahres-Befreiung auf
Derzeit fallen privat gehaltene Kryptowährungen nicht unter die pauschale Kapitalertragsteuer. Bitcoin, Ether und andere Kryptoaktiva gelten stattdessen als private Vermögensgegenstände; Gewinne können bei Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers besteuert werden.
Der individuelle Einkommensteuersatz kann bis zu 45 % betragen; Kryptoaktiva, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind jedoch grundsätzlich steuerfrei.
Der vorgeschlagene Satz von 25 % hebt diesen Haltefristvorteil für vom neuen System erfasste Vermögenswerte auf – senkt aber zugleich die mögliche Steuerlast für manche kurzfristige Anleger, die derzeit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Deutschland erwog bereits seit mehreren Monaten Änderungen der Kryptobesteuerung. Wie crypto.news im Mai berichtete, hatte Finanzminister Lars Klingbeil während einer Präsentation des Bundeshaushalts 2027 im April erklärt, die Regierung wolle „Kryptowährungen anders besteuern“.
Damals war noch nicht bekannt, wie genau das System geändert werden sollte. Klingbeil verband die geplanten Kryptoanpassungen mit einem Paket, das zusätzliche Steuereinnahmen von 2 Mrd. € bringen und die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität stärken soll.
Der jüngste Entwurf konkretisiert das Verfahren. Das Finanzministerium rechnet laut Der Spiegel allein mit der Krypto-Maßnahme mit zusätzlichen Einnahmen von rund 350 Mio. €.
Die Einbeziehung von Kryptowährungen unter die Abgeltungsteuer könnte eine weitere Änderung für Steuerzahler bedeuten. Gewinne aus digitalen Vermögenswerten könnten im geplanten System mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren verrechnet werden.
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Personen mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 % können eine Günstigerprüfung beantragen – eine steuerliche Prüfung, um festzustellen, ob die Anwendung des niedrigeren persönlichen Satzes zu einer geringeren Steuerlast führt.
Früherer Versuch, die Krypto-Steuerbefreiung abzuschaffen
Der Vorschlag folgt einem gescheiterten parlamentarischen Versuch, dieselbe langfristige Haltefristbefreiung bereits Anfang dieses Jahres abzuschaffen.
Der Finanzausschuss des Bundestags lehnte im Mai einen Vorschlag der Grünen ab, wonach Krypto-Assets nach Ablauf der einjährigen Haltefrist ihre steuerfreie Behandlung verlieren sollten.
CDU/CSU, SPD und AfD lehnten den Vorschlag ab – aus unterschiedlichen Gründen; Die Linke unterstützte ihn mit Vorbehalten.
Die SPD argumentierte damals, die Regierung arbeite bereits an einem separaten Gesetzesvorschlag zur Kryptosteuer, während CDU/CSU-Abgeordnete betonten, Änderungen müssten im Rahmen eines koordinierten Regierungsansatzes geprüft werden.
Klingbeils Ministerium setzte die Arbeit an diesem Gesetz fort. Bei einer Pressekonferenz im Juli bestätigte der Finanzminister, dass ein konkreter Gesetzentwurf vorbereitet werde, enthüllte aber dessen Inhalte nicht, solange die interne Regierungsabstimmung noch läuft.
Die politische Opposition gegen die Abschaffung der Befreiung blieb sichtbar. Die AfD befürwortet die Beibehaltung der zwölfmonatigen Haltefrist und hatte zuvor einen Bundestagsantrag eingereicht, der deren Erhalt forderte.
Das Thema rückte diese Woche erneut in den Fokus, nachdem die Partei in Sachsen-Anhalt knapp 44 % der Stimmen gewann. Die Bitcoin-Steuerdebatte in Deutschland bleibt eine bundesrechtliche Angelegenheit – Änderungen der steuerlichen Behandlung können daher nicht durch Landesregierungen vorgenommen werden.
Chainalysis schätzte, dass Deutschland 2025 rund 24,1 Mrd. USD potenziell steuerpflichtiger on-chain-Kryptoaktivität generierte. Darin enthalten waren 15,6 Mrd. USD an Zahlungen, 6,1 Mrd. USD an realisierten Gewinnen und 2,4 Mrd. USD an Einkommen – allerdings wies das Analyseunternehmen darauf hin, dass diese Schätzung Aktivitäten umfasst, die möglicherweise unter gängige Steuervorschriften fallen, nicht jedoch ausstehende Steuern darstellt.
Neue Regeln gelten ab 2027 für gekaufte Kryptowährungen
Der Entwurf sieht vor, die neue Besteuerung als Kapitalerträge auf Krypto-Assets anzuwenden, die ab 1. Januar 2027 erworben werden.
Ob vor diesem Datum erworbene Assets ihre bisherige steuerliche Behandlung behalten, ist noch nicht entschieden und muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Die Änderung ist Teil von Klingbeils Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung und unversteuerte wirtschaftliche Aktivität. Nach Angaben von Ministeriumsmitarbeitern gegenüber Der Spiegel sei es ungerecht, Erwerbseinkommen und Kapitalerträge zu besteuern, während viele spekulative Kryptogewinne steuerfrei blieben.
Deutschland verstärkt zudem die Aufsicht über digitale Vermögenswerte in anderen Bereichen. Seit Januar gilt die EU-weite Richtlinie zur Steuertransparenz für Krypto-Assets, die Krypto-Dienstleister zur Übermittlung von Kundentransaktionsdaten an die Steuerbehörden verpflichtet.
Gleichzeitig haben sich regulierte Krypto-Dienstleistungen ausgeweitet: Bis August war Deutschland die führende EU-Jurisdiktion für Marktzulassungen nach der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), nachdem sechs weitere Genossenschaftsbanken in das Register der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) aufgenommen wurden.
Damit stieg die Zahl der in Deutschland zugelassenen Krypto-Vermögensdienstleister auf 79 – vor Frankreich mit 35 und den Niederlanden mit 29.
Klingbeil stellte am Dienstagmorgen dem Bundestag den Bundeshaushalt 2027 vor, der etwa 550 Mrd. Euro Ausgaben sowie Sondervermögen und eine Neuverschuldung von rund 120 Mrd. Euro umfasst.
Die Besteuerung von Kryptowährungen ist eine von mehreren Einnahmemaßnahmen, die von der Regierung geprüft werden. Die Regierungskoalition hat Berichten zufolge neue oder höhere Abgaben etwa im Bereich Alkohol und Tabak vereinbart, während eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke noch diskutiert wird.
Eine frühere Version des Getränkesteuervorschlags wurde nach Kritik zurückgezogen, wonach sie auch Getränke mit Zuckerersatzstoffen umfasst hätte.
Der Entwurf für die Krypto-Steuer muss nun von den anderen Bundesministerien geprüft werden, bevor er an das Kabinett und anschließend durch das deutsche parlamentarische Verfahren gehen kann.
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