TechFlow berichtet am 01.06., dass Anthropic laut offiziellen Quellen dem U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) vertraulich einen S-1-Registrierungsentwurf vorgelegt hat, um einen Börsengang (IPO) seiner Stammaktien durchzuführen. Das Unternehmen erklärte, dass dieser Schritt es ihm ermöglicht, nach Abschluss der SEC-Prüfung an die Börse zu gehen, wobei der genaue Zeitplan des Börsengangs weiterhin von Marktbedingungen und anderen Faktoren abhängt.
Derzeit sind die Anzahl der anzubietenden Aktien und die Preisspanne noch nicht festgelegt. Anthropic betonte außerdem, dass diese Ankündigung gemäß Section 135 des Securities Act von 1933 erfolgt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren darstellt.
